Vorsorgevollmacht steht Betreuerbestellung entgegen
Eine Betreuung hat nicht den Zweck, das Vermögen des Betroffenen zugunsten eines gesetzlichen Erben zu erhalten oder zu vermehren. Wird einem Angehörigen eine Vorsorgevollmacht erteilt, steht diese laut Bundesgerichtshof der Bestellung eines Betreuers entgegen. Entscheidend sei dabei der mutmaßliche Wille des Betreuten, der sich auf die Umsetzung seiner Vorstellungen aus gesunden Zeiten und seine eigene beste Versorgung und Pflege richte. (Zitat aus beck-online.de mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 19.05.2021 - XII ZB 518/20)
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Vorsorgevollmacht Demenzkranker
Ein naher Angehöriger kann, sofern er erstinstanzlich in einer Betreuungssache beteiligt war, gegen einen Betreuungsbeschluss der Beschwerdeinstanz im eigenen Namen eine Rechtsbeschwerde führen. Dazu muss er laut Bundesgerichtshof weder Erstbeschwerde eingelegt haben noch durch die Entscheidung formell beschwert sein. Hat ein Demenzkranker eine Vorsorgevollmacht erteilt, müsse das Gericht alle Bedenken ausräumen, ob er zu diesem Zeitpunkt geschäftsunfähig war. (BGH, Beschluss vom 16.06.2021 - XII ZB 554/20 Zitat aus Beck-Online)
Verein eingetragen
Der Delegado e.V. ist jetzt eingetragen. Unter der Nummer VR 3809 ist der Verein im Vereinsregister beim Amtsgericht Chemnitz zu finden.
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