Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Sonderzahlung erhalten, um ihre inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastung abzufedern. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat. Von der Sonderzahlung sollen Betreuungsvereine, selbständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer und auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer profitieren. Der Gesetzentwurf sieht daneben eine Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vor, um ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Prüfung ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit zu entlasten. (Quelle https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0724_Inflationsausgleich_Betreuungsrecht.html)
Entschädigung für zu langsame Gerichte
Gerichte dürfen sich bis zu zwölf Monate Zeit lassen, bevor sie über einen Fall verhandeln – selbst wenn dies nicht durch konkrete Schritte zu rechtfertigen ist. Dauert es aber länger, haben Kläger Anspruch auf eine Entschädigung. Das hat das Bundesozialgericht (Urteil vom 24.03.2022 - B 10 ÜG 4/21 R) bekräftigt. Auch Krankheit sei kein Grund, denn der Staat schulde den Rechtsuchenden die Bereitstellung einer ausreichenden personellen und sachlichen Ausstattung der Justiz
Vorsorgevollmacht steht Betreuerbestellung entgegen
Eine Betreuung hat nicht den Zweck, das Vermögen des Betroffenen zugunsten eines gesetzlichen Erben zu erhalten oder zu vermehren. Wird einem Angehörigen eine Vorsorgevollmacht erteilt, steht diese laut Bundesgerichtshof der Bestellung eines Betreuers entgegen. Entscheidend sei dabei der mutmaßliche Wille des Betreuten, der sich auf die Umsetzung seiner Vorstellungen aus gesunden Zeiten und seine eigene beste Versorgung und Pflege richte. (Zitat aus beck-online.de mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 19.05.2021 - XII ZB 518/20)
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