Postangelegenheiten nur bei erheblicher Gefahr
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Eine Betreuung für Postangelegenheiten darf nur dann angeordnet werden, wenn sie für die Erfüllung anderer Aufgaben des Betreuers erforderlich ist und ansonsten eine erhebliche Gefahr für wesentliche Rechtsgüter des Betreuten bestünde. Die Notwendigkeit einer Postkontrolle muss dabei laut Bundesgerichtshof stets durch konkrete tatrichterliche Feststellungen belegt werden. Dies gelte auch für die private Post des Betroffenen, soweit sie nicht ausgenommen ist.(BGH Beschluss vom 19.04.2023 - XII ZB 462/22 - Redaktion beck-aktuell)
Zwangsmedikation bei Patientenverfügung
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Eine Patientenverfügung steht einer Zwangsbehandlung in einer Forensischen Psychiatrie nur dann entgegen, wenn der Verfasser auch die Unterbringung, die konkrete Behandlungssituation und die möglichen Konsequenzen einer Nichtbehandlung erkennbar miterfassen wollte. Wenn der Patient die Verfügung zu einem Zeitpunkt erstellt hat, in dem er nur gelegentlich Verhaltensauffälligkeiten nicht-aggressiver Art zeigte und eine Unterbringung nicht voraussehbar war, kann da fraglich sein. (BGH, Beschluss vom 15.03.2023 - XII ZB 232/21)
Interessant ist die Entscheidung auch im Hinblick auf eine Beurteilung ob eine konkrete Gefahr vorliegt, die eine solche Behandlung rechtfertigt.
Online Seminar Vorsorgevollmacht 17.05.
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Gerade Corona zeigt uns, wie wichtig nicht nur gesundheitliche Vorsorge ist. Auch die rechtlichen Dinge sollten im Fall der Fälle - der Jeden von uns treffen kann - geregelt sein.
Neben den Grundlagen zur Vorsorgevollmacht (Inhalt und Errichtung) werden Kenntnisse zum Umgang mit Vollmachten vermittelt.
Das kostenlose Web-Seminar findet am 17. Mai 2023 von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr in Zusammenarbeit mit den Sozialen Initiativen Camburg statt.
Web-Seminaranmeldung per E-Mail seminare@beraterteamkommunal>.de oder
https://www.beraterteamkommunal.de/seminare/sachsen/.
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