oder wie man seine Meinung - siehe Artikel zum Jahreswechsel -  sofort bestätigt bekommt.

Heute ist uns nachfolgender Bescheid - Neuberechnung Grundsicherung wegen Rückforderung über 0,27 € (in Worten siebenundzwanzig Cent) - zugegangen.

bescheid 2024 2

 

Die Bearbeitung dieser Rückforderung dürfte bei der Stadt Kosten von ca. 15.- bis 20.- € ausglöst haben (allein der Versand ist teurer).. Unseren Verein kostet die Bearbeitung (Posteingang, Postscan, Post abspeichern, Bescheid prüfen) ebenfalls etwa 15.-  bis 20.- €. Zu allem Überfluss ist dieser Bescheid (Verletzung der Bagatellgrenze) vielleicht sogar rechtswidrig, weshalb Widerspruch erhoben wurde.
Kosten dafür ???

Man kann sicher diskutieren, ob ein Betreuer gegen solche Bagellforderungen überhaupt in Widerspruch gehen muss (vor Gericht kann man i.Ü. damit nicht vorstellig werden !).
Wir haben dies aber getan, um die Stadt zu einer Überprüfung des eigenen Handelns zu veranlassen und werden die Sache deshalb auch an die relevanten Gremien der Stadt weiterleiten.

Missbrauch von Sozialleistungen soll - zu Recht, aber in der aktuellen Diskussion mit fragwürdigen Argumenten und Methoden - geahndet werden.
Wer ahndet diesen Missbrauch von Steuergeldern ? Die geringe Überzahlung könnte mit der ohnehin 2024 anstehenden nächsten Anpassung korrigiert werden. Selbst wenn für einen längeren Zeitraum eine Überzahlung vorliegen würde, kann die Stadt die bereits jetzt entstandenen Mehrkosten niemals kompensieren.
Die Rückforderung hat ja hier nicht einmal einen prinzipiellen Sinn, um dem Missbrauch von Sozialleistungen vorzubeugen oder Nachahmeffekte zu vermeiden.

Und der nächste Fall von Bürokratiewahnsinn liegt schon auf dem Tisch des Verfassers......


 

 

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