Zwangsbehandlung auch ambulant ??!!
Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts 1( BvL 1/24) entschieden, dass § 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des BGB und die wortlautidentische ab 1. Januar 2023 geltende Vorschrift des § 1832 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BGB teilweise mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar sind. Die ausnahmslose Vorgabe, ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus durchzuführen, ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Der Gesetzgeber ist zur Neuregelung spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 verpflichtet. Bis zu einer Neuregelung gilt das bisherige Recht fort.
Veranstaltung 08.11.2024 fällt aus
Veranstaltung 08.11.2024 muss wegen Erkrankung des Referenten verschoben werden. Neues Datum wird noch bekannt gegeben.
Veranstaltung 14.11.24 (Infostand in der Stadt) wird auf 15.11.2024 (als Online Seminar Zugang siehe Terminkalender) verschoben.
Sachverständigengutachten dauert zu lange
Ein Sachverständigengutachten, das mehr als sechs Monate nach der zugrundeliegenden Untersuchung erstellt wird, ist unverwertbar. Es muss auch nicht vergütet werden. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden. (Beschluss vom 21.08.2024 - L 10 KO 2110/24)
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