Einwilligungsvorbehalt und persönliche Anhörung
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Eine aktuelle Entscheidung des BGH zur aktuellen Lage bei Anhörungen in der Pandemie. - Beschluss vom 24. Februar 2021 – XII ZB 503/20
Zu den Leitsätzen:
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Impfung als Betreuer
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Der eine oder andere Betreuer könnte ja schon geimpft sein. Zur aktuellen Lage hat der KSV informiert, dass sich nach der nun geltenden Öffnung der Priorisierungsgruppe 3 alle Betreuer als „sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 besteht“ gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 9 CoronaImpfV impfen lassen können. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt prüft wohl zudem, ob die Gruppe der gesetzlichen Betreuer auch zur kritischen Infrastruktur gezählt werden kann (§ 4 Absatz 1 Nummer 5 CoronaImpfV).
Corona Impfung für Betreuer als Kontaktperson
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Kann ich mich als Betreuer vorzeitig impfen lassen, wenn ich Kontaktperson im Sinne der (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) bin ? Diese Frage hat der KSV an das SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ gerichtet und folgende Antwort (Auszüge aus einem Schreiben vom 08.03.2021) erhalten:
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