Schlussrechnungslegung ab 2026
Beim Aufgabenbereich der Vermögenssorge hat der Betreuer das verwaltete Vermögen und den gesamten Schriftverkehr am Ende der Betreuung an den Ex-Betreuten, den Nachfolgebetreuer oder den Erben auszuhändigen (§ 1872 Abs. 1, 4 BGB). Dies Regeleung wurde zum 1.1.2026 geändert.
SEMINAR heute (25.11.) fällt aus
Wegen Krankheit der Referentin müssen wir den Termin für heute - "Resilienz in der Betreuung" - leider absagen.
Mama statt Berufsbetreuer
Entgegen den Wünschen einer geistig behinderten Frau bestellte das Gericht für die Verhinderungsbetreuung einen Berufsbetreuer – die Mutter der Frau sei ungeeignet. Zu voreilig, meint der BGH: Die Mutter hätte zu den Vorwürfen erst angehört werden müssen. BGH, Beschluss vom 24.09.2025 - XII ZB 513/24
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