Wahlassistenz - Bundestagswahl
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Seitens des KSV wurden die Betreuungsvereine auf das Thema "Assistenz der Betreuten bei den Wahlen" hingewiesen. Diesen Hinweis wollen wir gern aufgreifen.
Seit 2019 gibt es keinen Wahlauschluss für behinderte Menschen mehr. Es gilt ein inklusives Wahlrecht für alle Menschen. Ihre Betreuten müssten deshalb auch Wahlbenachrichtigungskarten erhalten haben. Damit der behinderte Mensch sein Wahlrecht ausüben kann, benötigt er vielleicht Unterstützung.
Diese Unterstützung kann eine technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung sein. Das ist sowohl bei einer Begleitung in die Wahlkabine, als auch bei der Briefwahl möglich. Es kann aber auch eine Hilfestellung beim Verstehen der Wahlunterlagen sein, indem erklärt wird, welche Personen oder Parteien auf dem Zettel stehen. Damit die Wahlassistenz keine Wahlfälschung wird, muss immer gewährleistet sein, dass der Wahlberechtigte selbstbestimmt entscheidet wo das Kreuz gemacht werden soll.
Vorsorgevollmacht steht Betreuerbestellung entgegen
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Eine Betreuung hat nicht den Zweck, das Vermögen des Betroffenen zugunsten eines gesetzlichen Erben zu erhalten oder zu vermehren. Wird einem Angehörigen eine Vorsorgevollmacht erteilt, steht diese laut Bundesgerichtshof der Bestellung eines Betreuers entgegen. Entscheidend sei dabei der mutmaßliche Wille des Betreuten, der sich auf die Umsetzung seiner Vorstellungen aus gesunden Zeiten und seine eigene beste Versorgung und Pflege richte. (Zitat aus beck-online.de mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 19.05.2021 - XII ZB 518/20)
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Auswärtige Beratungsstelle Eröffnung
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Krankheitsbedingt muss die Eröffnung der auswärtigen Beratungsstelle in der Zschopauer Strasse 134 EG leider nochmals verschoben werden.
Die Eröffnung wird am Freitag den 03.09.2021 von 11 Uhr bis 14 Uhr stattfinden.
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