Patientenverfügung - Seminar am 16.03.2022
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Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Urteil vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15) zur Sterbehilfe, sowie die Ereignisse der letzten zwei Jahre in Zusammenhang mit COVID 19 zeigen wie wichtig es ist, sich mit folgenden Fragen zu beschäftigen.
- Was soll geschehen, wenn ich einen Unfall oder eine schwere Krankheit erleide und selbst nicht mehr entscheiden kann.
Insoweit gilt es sich mit aktuellen Fragen der Patientenverfügung zu befassen. Auch wer schon eine solche errichtet hat, sollte prüfen, ob diese nicht angepasst werden muß.
Jeder, ja wirklich jeder kann zu jeder Zeit völlig überraschend in eine Situation geraten, in der er sein eigenes Schicksal nicht mehr selbst in der Hand hat. Umso wichtiger ist es dann zu regeln, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können sollen oder zu unterlassen sind..
Hierzu veranstalten wir am 16.03.2022 um 17 Uhr ein Online Seminar.
Sollte es möglich sein, eine Präsenzveranstaltung durchführen zu können, werden wir dies prüfen und Anfang März Informationen - wie auch Zugangsdaten Online -bereitstellen.
Offene Online Beratung
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Ab 02. März 2022 bieten wir eine offene Online Beratung jeweils am ersten Mittwoch eines Monats von 17 bis ca. 19 Uhr 30 an.
Eine Anmeldung wird empfohlen. Die Zugangsdaten werden ansonsten 15 Minuten vor dem Termin auf der Internetseite bekannt gegeben. Es kann dann aber zu Wartezeiten kommen.
Neuregelungen 2022 im Bereich Gesundheit und Pflege
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Zum 01.01.2022 wurden im Regelungsbereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam. Diese umfassen insbesondere eine Entlastung für Pflegebedürftige, die Verlängerung des pandemiebedingten Schutzschirms und des Kinderkrankengeldes sowie die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte. Einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen finden Sie bei Beck-Online.
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