Beratungen beim SDB e.V.
Künftig bieten wir regelmäßig auch Beratungen über bzw. beim Verein zur Förderung der Solidarität, Demokratie und Bildung SDB e.V. in dessen Gemeinschaftsbüro
Zietenstraße 16 in 09130 Chemnitz an. Anfragen über Oliver Treydel Telefonnummer: 0179 / 21 71 092 oder EMail:
Notwendiger Gutachterwechsel
Ist jemand seit vielen Jahren in Sicherungsverwahrung untergebracht, darf seine Begutachtung nicht immer wieder dem gleichen Sachverständigen übertragen werden. Das Bundesverfassungsgericht befürchtet ansonsten sich wiederholende Routine in den Entscheidungen unter Missachtung der Würdigung des Einzelfalss und seiner Veränderungen. (siehe BVerfG, Beschluss vom 09.03.2022 – 2 BvR 1419/18)
Fehlende Anhörung
Das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 618/22) hat am 22.03.2022 einen betreuungsrechtlichen Beschluss des Amtsgerichts Pinneberg über die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens vorläufig ausgesetzt, weil keine Anhörung des Betroffenen stattgefunden hatte. Das BVerfG erinnert an die gerichtliche Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde. Maßgebend dafür sei der Gedanke, dass der Beteiligte Gelegenheit haben müsse, auf die Gerichtsentscheidung vorab effektiv Einfluss nehmen zu können. Da der Mann vor Erlass des Beschlusses nicht angehört worden sei, könnte sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt sein, zumal der angegriffene Beschluss keine besondere Dringlichkeit der beauftragten Begutachtung erkennen lasse. (Quelle Beck Online)
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