Frist und Zustellung
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Die Beschwerdefrist für den Betroffenen in einer Betreuungssache wird nur durch Bekanntgabe der Entscheidung an ihn selbst in Lauf gesetzt. Eine Zustellung nur an den Betreuer bleibt für den Beginn der Beschwerdefrist des Betroffenen auch dann ohne Einfluss, wenn der Betreuer für den Aufgabenkreis "Entgegennahme und Öffnen der Post" bestellt ist.
(BGH (XII. Zivilsenat), Beschluss vom 26.06.2019 - XII ZB 35/19
DELEGADO jetzt als Betreuungsverein anerkannt
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Durch Bescheid des KSV Sachsen wurde der DELEGADO e.V. zum 01.07.2019 gemäß § 1908 ff. BGB als Betreuungsverein anerkannt.
Im Zuge dieser Anerkennung werden nun rechtliche Betreuungen nach § 1896 ff BGB übernommen.
Zudem wechselt die Berufsbetreuerin Frau Michaela Rutsatz in den den Delegado e.V. als Vereinsbetreuerin.
Wir danken allen Beteiligten für das uns entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
P. Aurich
Vorstand
Verein eingetragen
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Der Delegado e.V. ist jetzt eingetragen. Unter der Nummer VR 3809 ist der Verein im Vereinsregister beim Amtsgericht Chemnitz zu finden.
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