Beaufsichtigung von Demenzkranken im Pflegeheim
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OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - Az: 7 U 21/18
Eine über 80 Jahre alte und demenzkranke Heimbewohnerin stürzte, als sie versuchte, bei einem Toilettengang ohne Hilfe aufzustehen. Sie erlitt eine Oberschenkelhalsfraktur. Die klagende Krankenkasse ist der Auffassung, das Pflegeheim habe seine Sorgfaltspflicht verletzt. Die Patientin hätte dauerbeaufsichtigt werden müssen. Sie fordert die aufgrund des Unfalls geleisteten Krankenversicherungsleistungen von der Trägerin des Pflegeheims.
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Frist und Zustellung
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Die Beschwerdefrist für den Betroffenen in einer Betreuungssache wird nur durch Bekanntgabe der Entscheidung an ihn selbst in Lauf gesetzt. Eine Zustellung nur an den Betreuer bleibt für den Beginn der Beschwerdefrist des Betroffenen auch dann ohne Einfluss, wenn der Betreuer für den Aufgabenkreis "Entgegennahme und Öffnen der Post" bestellt ist.
(BGH (XII. Zivilsenat), Beschluss vom 26.06.2019 - XII ZB 35/19
DELEGADO jetzt als Betreuungsverein anerkannt
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Durch Bescheid des KSV Sachsen wurde der DELEGADO e.V. zum 01.07.2019 gemäß § 1908 ff. BGB als Betreuungsverein anerkannt.
Im Zuge dieser Anerkennung werden nun rechtliche Betreuungen nach § 1896 ff BGB übernommen.
Zudem wechselt die Berufsbetreuerin Frau Michaela Rutsatz in den den Delegado e.V. als Vereinsbetreuerin.
Wir danken allen Beteiligten für das uns entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
P. Aurich
Vorstand
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