Hartz-IV-Anspruchsprüfung in Corona-Zeiten
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Mit dem Sozialschutzpaket hat der Gesetzgeber die Weiterbewilligung von Hartz-IV-Leistungen in Corona-Zeiten vereinfacht, indem er eine abermalige Anspruchsprüfung bis Ende 2020 ausgesetzt hat. Dass diese neue Sonderregelung jedoch nicht grenzenlos gilt, zeigt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen nun erstmalig auf. Das Amt müsse nicht "sehenden Auges" zunächst zu Unrecht bewilligte Leistungen weiterzahlen.
Vermögensverwaltung eines vermögenden Betreuten
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Es besteht keine Pflicht des Betreuers aus §§ 1908i Abs. 1, 1806 BGB, bereits vor der Anordnung der Betreuung bestehende Kapitalanlagen, in mündelsichere Anlagen umzuwandeln.
(vgl. OLG Schleswig Urteil vom 16.07.2020 – 2 U 7/19 ).
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Totenschein über Bereitschaftspraxis ?
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Mit der Einführung weiterer Bereitsschaftspraxen stellte sich die Frage, was im Falle des Versterbens eines Betreuten im Hinblick auf den Totenschein zu veranlassen ist.
Auf eine Anfrage hat die Kassenärztliche Vereinigung uns am 15.10.2020 mitgeteilt, dass für die Versorgung von Patienten, die keine Möglichkeit haben eine Praxis aufzusuchen, weiterhin der Fahrdienst für Hausbesuche in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt auch für die Ausstellung von Totenscheinen. Die Anforderung erfolgt über die bundeseinheitliche Rufnummer 116117.
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