Seitens des KSV wurden die Betreuungsvereine auf das Thema "Assistenz der Betreuten bei den Wahlen" hingewiesen. Diesen Hinweis wollen wir gern aufgreifen.

Seit 2019 gibt es keinen Wahlauschluss für behinderte Menschen mehr. Es gilt ein inklusives Wahlrecht für alle Menschen. Ihre Betreuten müssten deshalb auch Wahlbenachrichtigungskarten erhalten haben. Damit der behinderte Mensch sein Wahlrecht ausüben kann, benötigt er vielleicht Unterstützung.

Diese Unterstützung kann eine technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung sein. Das ist sowohl bei einer Begleitung in die Wahlkabine, als auch bei der Briefwahl möglich. Es kann aber auch eine Hilfestellung beim Verstehen der Wahlunterlagen sein, indem erklärt wird, welche Personen oder Parteien auf dem Zettel stehen. Damit die Wahlassistenz keine Wahlfälschung wird, muss immer gewährleistet sein, dass der Wahlberechtigte selbstbestimmt entscheidet wo das Kreuz gemacht werden soll. 

 

Dass es bei der Wahlassistenz eine Zahl von Faktoren und Problemen gibt, ist aber offensichtlich. Ein Problem für den Betreuer besteht bei der Frage,  wie der freie Wählerwille des Behinderten ermittelt und umgesetzt werden kann. Die meisten unserer Betreuten sind ja unpolitsich und zu den Programmen der Parteien etc. nicht informiert.
Hier eine (noch dazu neutrale) umfassende Aufklärung und Unterstützung zu leisten, ist für den Betreuer kaum möglich und wohl auch nicht geschuldet.

Der KSV hat zudem ergänzend erläutert, dass grundsätzlich im Vordergrund steht, dem Betreuten mitzuteilen, dass aktuell Wahlen laufen und für welches Parlament. Er ist zu informieren, dass auch er eine Stimme abgeben kann. Wenn er mitentscheiden möchte, sollte man ihm so neutral wie möglich die politischen Richtungen der Parteien erläutern und ggf. die Auswirkungen auf das persönliche Lebens aufzeigen. Meist kann man den Betreuten nicht sofort fit für eine Wahl machen. Nach und nach ist aber auch Aufgabe der Betreuer, ihren Clienten zumindest die Möglichkeit einer Wahlbeteiligung zu vermitteln. 

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