Die Schufa darf die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten, als sie im "Insolvenzbekanntmachungsportal" veröffentlicht werden dürfen. Dies gelte auch bei der Berechnung eines Score-Wertes, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht am 03.06.2022 unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung. OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2022 - 17 U 5/22

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