NÄCHSTES ONLINE SEMINAR
15.11.2024
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Bewohner einer Pflegewohngemeinschaft können die Aufwendungen für ihre Unterbringung als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Allein ausschlaggebend ist laut BFH (10.08.2023 VI R 40/20), dass die Pflege-WG demselben Zweck dient wie ein Heim - also Alte und Pflegebedürftige aufzunehmen und zu pflegen.
Das Urteil ist wegen seiner Begründung auch für Fälle ausserhalb des Steuerrrechts interessant.
Weiterlesen: Kosten für Pflege-WG sind steuerlich abzugsfähig