Besuchskommision

Nach dem Sächsischen Inklusionsgesetz werden Wohnstätten etc. im Hinblick auf die Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner überprüft. So soll das Ziel des Gesetzes - Barrieren abzubauen und Anteil am Leben in der Gesellschaft zu schaffen - verwirklicht werden.

Gesucht werden deshalb ehrenamtliche Mitglieder der Kommision, die Einrichtungen besuchen und die Umsetzung des Gesetzes unterstützen und überwachen.

Interessenten für diese verantwortungsvolle Aufgabe können sich bis 30.06.2023 beim Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt   Referat 43 Albertstraße 10 01097 Dresden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) bewerben.

Informationen findet man auch unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/36265.

Besuchskommissionen für Einrichtungen sind im Freistaat Sachsen ein unabhängiges und ehrenamtlich tätiges Gremium. Ihre Mitglieder werden für die Dauer von drei Jahren berufen. Die multiprofessionell zusammengesetzten Teams, in denen auch Psychiatriebetroffene vertreten sind, unternehmen im Jahr rund 120 Besuche. Dabei verstehen sie sich nicht als Kontrollorgane, sondern vor allem als konstruktive Berater, die im jeweiligen Einzelfall auch Anregungen und Hilfestellungen geben. Besuchskommissionen sind für die Wahrung der Rechte psychisch kranker Menschen ein bedeutendes Instrument.

 

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