Äußert ein psychisch kranker Mieter vor einer Räumung eine konkrete Suizidabsicht, muss das Mietverhältnis bei Fehlen zumutbarer Alternativen auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden. Dabei ist laut Bundesgerichtshof im Einzelfall zu klären, ob sich die Folgen eines Umzugs durch familiäre oder ärztliche Hilfe mindern lassen. Lehne der Mieter eine Therapie mangels krankheitsbedingter Einsichtsfähigkeit oder eine Ersatzwohnung ab, führe dies aber nicht zwangsweise zur Ablehnung eines Härtefalls. BGH, Urteil vom 26.10.2022 - VIII ZR 390/21
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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Versorgungssituation von Patienten mit Chronischem Fatigue-Syndrom (CFS) beleuchtet und eine gegenüber der bisherigen Versorgung erweiterte Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bejaht, weil für das CFS keine Standard-Therapien des GKV-Leistungskatalogs zur Verfügung stünden.
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Mal etwas aus dem "Kuriositätenkabinett" der Justiz.
Fahren zwei Personen auf einem E-Scooter und hält sich der absolut fahruntüchtige Sozius mit am Lenker fest, begeht er eine Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB. Dies hat das Landgericht Oldenburg Beschluss vom 07.11.2022 entschieden und einen vorläufigen Fahrerlaubnisentzug bestätigt. Auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter sei die absolute Fahruntüchtigkeit ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille anzunehmen.